Unser Kuratorium

Georg Köhler

Kuratoriumsvorsitzender

Grit Westermann

Kuratoriumsmitglied

Kerstin Philipp

Kuratoriumsmitglied

Stephan Weh

stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender

Stephan Kelm

Kuratoriumsmitglied
 

Unser Stiftungsvorstand

Dirk Bork

Vorstandsvorsitzender

Arne Wabnitz

stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Carmen Kummerow

Kassiererin

Tel.: + 49 30 21 00 04 14
Mail: info@polizeistiftung-vrs.de 

Notfalltelefon:
+ 49 151 11 44 8 444

Stiftungssatzung (Auszug)

§ 1

Die Volker-Reitz-Stiftung zu Berlin ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechtes mit Sitz in Berlin.

 

§ 2

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3

(1) Die Volker-Reitz-Stiftung zu Berlin widmet sich im Rahmen der Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Abgabenordnung der Unterstützung von hilfsbedürftigen Beschäftigten, die in der Polizei

und anderen Bereichen der inneren Sicherheit und Ordnung tätig sind, soweit diese oder deren Angehörige in finanzielle Not geraten

sind oder der Unterstützung bedürfen.

(2) Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten fördert die Stiftung die Belange der im Absatz (1) genannten Personen, insbesondere auf den Gebieten des Feuerschutzes, Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung

und der Berufsbildung, unter besonderer Beachtung der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.

 

§ 4

(1) Der Stiftungszweck wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch finanzielle Zuwendungen an den in § 3 Abs. 1 genannten begünstigten Personenkreis, wie etwa Zuwendungen aus besonderen Anlässen (Unterstützung in Krankheits-, Pflege- und Sterbefällen, Zuwendungen zu Weihnachten oder Geburtstagen oder einmaligen Hilfen zur Beschaffung von Ausbildungsmitteln) erfüllt.

(2) Die Verwirklichung des Stiftungszwecks beinhaltet daneben insbesondere die finanzielle personen- und projektbezogene Zuwendung durch Zuwendungen für Seminare und Veranstaltungen in Durchsetzung

des Landesgleichstellungsgesetzes und zur Durchsetzung des Frauenförderplanes im Tätigkeitsbereich der öffentlichen Sicherheit

und Ordnung.

(3) Außerdem fördert die Stiftung die Kriminalitäts- und Verkehrsprävention.

Impressum

Volker-Reitz-Stiftung zu Berlin

Geschäftsstelle

Kurfürstenstraße 112

10787 Berlin

Tel.:        (030) 21 00 04 14

Fax:        (030) 21 00 04 29

Mail:       info@polizeistiftung-vrs.de

 

Bildquellen:

  • Berliner Morgenpost
  • Berliner Woche
  • Bild Zeitung
  • B.Z. Zeitung
  • Gewerkschaft der Polizei
  • IONOS
  • Märkische Allgemeine Zeitung
  • Polizei Berlin
  • PSD Bank Berlin-Brandenburg eG
  • Signal Iduna Versicherungsgruppe
  • SPD Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
  • Spreepicture
  • Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
  • Volker-Reitz-Stiftung (Archiv)
  • Dirk Bork
  • Steve Feldmann
  • Andreas Geisel
  • Michael Laube
  • Benedikt Lux
  • Petra Nickisch
  • Wilfried Püschel
  • Frau Dr. Quenzer
  • Frank Steffel
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